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Aurach + Herrieden: +++ Fahrten ohne Fahrerlaubnis +++

Aurach: Eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Ansbach kontrollierte am Dienstagabend, 30.06.2020 gegen 21:10 Uhr, an der Anschlussstelle „Aurach“ der Bundesautobahn A 6 einen Kleintransporter mit serbischer Zulassung. Als die Ordnungshüter den 28-jährigen Fahrer nach seinem Führerschein fragten, händigte dieser den Beamten eine Bescheinigung über die Beschlagnahme seines Führerscheins einer Berliner Polizeidienststelle aus. Der Schein war ihm wegen einer Trunkenheitsfahrt im Verkehr abgenommen worden. Die Weiterfahrt wurde deshalb unterbunden. Den Serben erwartet nun ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Herrieden: Am Dienstagabend, 30.06. gegen 18:00 Uhr, kontrollierte eine Zivilstreife der Verkehrspolizei Ansbach im Rahmen der Schleierfahndung am Autohof „Am Eichelberg“ an der Bundesautobahn A 6 einen 25-jährigen Pkw-Fahrer. Der Fahrer konnte dabei keine Fahrerlaubnis vorweisen. Wie eine Überprüfung am Gemeinsamen Zentrum für die Zusammenarbeit der deutschen Polizei mit Frankreich in Kehl (Baden-Württemberg) anschließend ergeben hat, ist der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis. Darüber hinaus hatte er an dem in Deutschland gekauften „VW Golf“ französische Kennzeichen für die Heimfahrt angebracht. Deshalb wurde gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Kennzeichenmissbrauch sowie weiterer verkehrsrechtlicher Verstöße eingeleitet. Die zuständige Staatsanwaltschaft ordnete eine Sicherheitsleistung in Höhe eines mittleren dreistelligen Euro-Betrages für die Durchführung des Strafverfahrens an. Darüber hinaus wurde die Weiterfahrt des 25-Jährigen von den Ordnungshüter vorübergehend unterbunden.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach