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Aurach + Ansbach: +++ Fahrten ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbotes +++

Aurach: In der Nacht zum Montag, 01.02.2021 gegen Mitternacht, kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der Verkehrspolizei Ansbach auf der Tank- und Rastanlage „Frankenhöhe – Süd“ an der Bundesautobahn A 6 einen 20-jährigen Ukrainer mit seinem Pkw. Der Führerschein, den der Osteuropäer den Ordnungshütern aushändigte, war jedoch seit Juni des Vergangenen Jahres abgelaufen. Da er zwischenzeitlich in Polen wohnhaft ist und sich bislang auch dort nicht um eine Umschreibung gekümmert hat, wurde gegen ihn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet

Aurach: Am Sonntagabend, 31.01.2021 gegen 21:50 Uhr,, stoppten Beamte der Verkehrspolizei Ansbach an
der Anschlussstelle „Aurach“ der Bundesautobahn A 6 ein Fahrzeuggespann, bestehend aus einem Multivan und einem Anhänger. Der Fahrer, ein 35-Jähriger aus dem Schwarzwald, war allerdings nicht im Besitz der hierfür erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse „BE“. Deshalb sieht er nun einem Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis entgegen. Und weil der 70-jährige Fahrzeughalter aus Niedersachsen vom Fehlen des Führerscheins wusste, als er dem Baden-Württemberger die Fahrzeugkombination überlassen hatte, ermitteln die Ordnungshüter auch gegen den Rentner.

Ansbach:  Am Sonntagvormittag führte die Verkehrspolizei Ansbach Geschwindigkeitskontrollen auf der Autobahn A 6 mit einem zivilen Messfahrzeug durch. Im Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen „Lichtenau“ und „Ansbach“, in dem die Geschwindigkeit auf maximal zulässige 120 km/h in Richtung Heilbronn begrenzt ist, wurde unter anderem ein 59-jähriger Schweizer mit seinem Auto mit 151 km/h gemessen. Diese Geschwindigkeitsüberschreitung hat ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot zur Folge. Doch damit nicht genug. Weiterführende Recherchen der Ordnungshüter haben nämlich dann noch ergeben, dass der Fahrer nach einer Trunkenheit im Verkehr bis November dieses Jahres im Bundesgebiet kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen darf. Deshalb kommt zum Bußgeldverfahren ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens trotz Fahrverbots hinzu.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach