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Ansbach: +++ Mit Haftbefehl Gesuchter während Ausgangsbeschränkung ohne Führerschein unterwegs +++

Am Montag, 18. Januar 2021 um 21.10 Uhr, kontrollierte eine Streifenbesatzung in der Karpfenstraße einen Pkw Audi A 3.

Bei der Kontrolle des 28-jährigen Fahrers stellten die Beamten fest, dass dieser keinen Führerschein besaß.
Damit aber nicht genug, gegen den 28-Jährigen lag zudem ein Haftbefehl zur Untersuchungshaft wegen gefährlicher Körperverletzung in Zusammenhang mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vor. Dieser Haftbefehl wurde zunächst außer Vollzug gesetzt und der 28- Jährige wurde verpflichtet, sich mehrmals wöchentlich bei der Polizei zu melden. Weil er der Meldeauflage nicht nachkam, wurde der Haftbefehl wieder in
Vollzug gesetzt.

Der 28-Jährige konnte aber bis dato nicht verhaftet werden, weil er nach Nordrhein-Westfalen verzogen war, wo er immer noch gemeldet ist, obwohl er zwischenzeitlich wieder in Ansbach wohnt. Der 28-Jährige wird heute dem Ermittlungsrichter beim AG Ansbach vorgeführt.

Außerdem wurde nicht nur ein neues Strafverfahren gegen ihn wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, es wurden auch zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn wegen eines Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkungen nach dem Infektionsschutzgesetz und wegen der Tatsache, dass er in Nordrhein-Westfalen gemeldet war aber tatsächlich in Ansbach wohnte eingeleitet.
Die 24-jährige Lebensgefährtin des 28-Jährigen muss sich strafrechtlich dafür verantworten, dass sie ihren Pkw dem 28-Jährigen überließ, obwohl dieser keinen Führerschein besaß.

Quelle: Polizeiinspektion Ansbach