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Ansbach + Lichtenau: +++ Fahrten ohne Fahrerlaubnis +++

Ansbach: In der Nacht zum Donnerstag, 25.03.2021 gegen 03:10 Uhr, kontrollierte eine Streifenwagenbesatzung der Verkehrspolizei Ansbach auf dem Parkplatz „Silberbach – Süd“ an der Bundesautobahn A 6 einen 26-jährigen Rumänen und seinen Pkw. Der Osteuropäer konnte dabei seinen Führerschein nicht vorzeigen und gab diesbezüglich an, dass ihm der gestohlen worden ist. Damit hat er allerdings das Misstrauen der Ordnungshüter geweckt. Eine folgende Recherche ergab dann wenig später, dass gegen den Fahrer von der Justiz ein so genannter „Sperrvermerk“ nach einer vorangegangenen Verkehrsstraftat verhängt worden war. Das bedeutet, dass der ausländische Führerscheininhaber für einen gewissen Zeitraum im Bundesgebiet kein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug führen darf. Deshalb wurde ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Lichtenau: Auf eine weitere Fahrt ohne Fahrerlaubnis stieß die Verkehrspolizei Ansbach wieder einmal im Rahmen ihrer regelmäßigen Geschwindigkeitskontrollen, die sie in Westmittelfranken durchführt. Anfang Dezember des vergangenen Jahres wurde auf der Bundesautobahn A 6 ein 34-Jähriger aus dem benachbarten Baden-Württemberg geblitzt, weil er mit seinem Auto schneller als die maximal erlaubten 120 km/h fuhr. Nun hat sich herausgestellt, dass der Fahrer zu diesem Zeitpunkt nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis gewesen ist. Deshalb sieht auch er nun einem Strafverfahren entgegen.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach