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Ansbach: +++ Gaststättenkontrolle fördert zahlreiche Verstöße zu Tage +++

Vom Infektionsschutzgesetz bis ins Strafgesetzbuch

Am Montag, 23. März 2020 gegen 22:00 Uhr, fiel einer Streifenbesatzung der Polizeiinspektion Ansbach in der Ansbacher Innenstadt ein Lokal auf, weil daraus lautstark Gespräche zu vernehmen waren und außerdem ein reger Personenverkehr herrschte.
Bei einer Kontrolle des gastronomischen Betriebs wurde festgestellt, dass dort mehrere Personen im Alter von 43 bis 56 Jahren zusammensaßen und alkoholische Getränke konsumierten. Der 46-jährige Gastronom war ebenfalls in dieser Runde dabei, allerdings besaß er keine Konzession zum Ausschank alkoholischer Getränke.
In einem Nebenraum standen mehr als die erlaubten Glücksspielautomaten, außerdem waren weitere verwaltungsrechtliche Vorschriften nicht eingehalten worden. Neben den Glücksspielautomaten wurde auch ein nicht genehmigter Wettautomat festgestellt. In dem Lokal befand sich zudem ein komplett ausgestatteter Frisörsalon, allerdings hatte der 46-jährige Gastronom dieses Gewerbe nicht angemeldet. Der 46-jährige Gastronom sowie seine Gäste müssen sich nun wegen Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz verantworten. Gegen den 46-jährigen Gastronom wird zudem noch wegen Straftaten nach dem Strafgesetzbuch und der Abgabenordnung, sowie wegen Verstößen gegen weitere verwaltungsrechtliche Vorschriften ermittelt.

Quelle: Polizeiinspektion Ansbach