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Ansbach: +++ Fahrzeuge mit Mängel bzw. ohne Versicherung +++

Am Samstag, 22. April 2023 um 14.00 Uhr, fuhr in der Maximilianstraße ein 26-Jähriger mit einem Elektrokleinstfahrzeug, einem sogenannten E-Scooter. Eine Streifenbesatzung stellte bei einer Verkehrskontrolle fest, dass an dem E-Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war und auch kein Versicherungsschutz für der Roller vorlag.

Am Samstag, 22. April 2023 um 10.20 Uhr, fuhr in der Rettistraße ein 28-jähriger mit seinem Kraftrad Marke BMW. Eine Streifenbesatzung stellte bei einer Verkehrskontrolle fest, dass das Kraftrad erhebliche Mängel aufwies. Unter anderem war das Kennzeichen nicht vorschriftsmäßig sowie eine nicht genehmigte Auspuffanlage verbaut. Dem Motorradfahrer wurde die Weiterfahrt untersagt und er musste seine
Maschine nach Hause schieben.

Am Samstag, 22. April 2023 um 15.00 Uhr, fuhr in der Stahlstraße ein 55-Jähriger mit einem E-Scooter.
Durch die Streifenbesatzung konnte festgestellt werden, dass es sich dabei um einen nicht zulassungsfähigen Roller ohne allgemeine Betriebserlaubnis handelt. Dieser benötigt deshalb eine Zulassung samt Versicherung. Zudem ist zum Führen des Rollers die Fahrerlaubnisklasse A1 erforderlich.
Aufgrund einer Beschränkung war der 55-Jährige nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse. Ihn erwartet nun ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Quelle: Polizeiinspektion Ansbach