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Ansbach: +++ Fahrt ohne Fahrerlaubnis +++

Bei der Kontrolle eines Fahrzeuggespannes, bestehend aus Pkw und Anhänger, am Sonntagmorgen, 21.02.201 gegen 08:35 Uhr, auf dem Parkplatz „Silberbach – Süd“ an der Bundesautobahn A 6 konnte der Fahrer, ein 31-jähriger Rumäne, lediglich die Fahrerlaubnis Klasse B vorweisen.

Benötigt hätte er für die Fahrt mit dem Anhänger allerdings die Klasse BE. Deshalb hat die Verkehrspolizei
Ansbach gegen den Osteuropäer nun ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Dafür war ein mittlerer dreistelliger Geldbetrag als Sicherheit fällig, weil er im Bundesgebiet keinen festen Wohnsitz hat.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach