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Ansbach: +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis, Vergehen PflVersG Vg Abgabenordnung, falsche Namensangabe u.a. +++

Am Donnerstag, 09.05.2019, gegen 19.35 Uhr wurde ein 19-jähriger Franzose, unterwegs mit einem Pkw Ford mit Anhänger, im Rahmen der Schleierfahndung auf der BAB 6, Anschlussstelle Ansbach/B13 einer Kontrolle unterzogen.
Zunächst gab er sich für eine andere Person aus. Dabei wurde auch festgestellt, dass für den Pkw keine Versicherung bestand und das Fahrzeug nicht zugelassen war. Eine Nachfrage bei der Verbindungsstelle zwischen deutscher und französischer Polizei in Kehl am Rhein ergab, dass er nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist und bereits deshalb wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt wurde. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung und der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung i.H.v. 150 Euro konnte er seinen Weg ohne Fahrzeug fortsetzen. Der Pkw wurde von einem Berechtigten abgeholt und auf dessen Anhänger aufgeladen.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach