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Ansbach: +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis +++

Am Donnerstag, 22.02.2018, 17:40 Uhr, händigte im Rahmen einer Verkehrskontrolle ein 43-Jähriger, der mit einem Kleinkraftrad unterwegs war, das 50 km/h fahren kann, lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung aus.  Die benötigte Fahrerlaubnis besitzt der 43-Jährige nicht, sodass ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet wurde.

Im Rahmen einer Fahrerermittlung wegen eines Geschwindigkeitsverstoßes konnte ermittelt werden, dass ein Betroffener, ein 32-Jähriger aus dem Landkreis Ansbach, zum Zeitpunkt des Geschwindigkeitsverstoßes nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Diese wurde ihm durch das zuständige Landratsamt entzogen.

Quelle: Polizeiinspektion Ansbach