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Ansbach: +++ Bei Lasermessung falsche Personalien angegeben +++

Bereits am 02.11.2017 wurde eine 22-jährige Ansbacherin bei einer Lasermessung mit überhöhter Geschwindigkeit festgestellt. Am 02.11.2017 wurde die 22-Jährige auf der B14 bei Sachsen bei Ansbach im Rahmen einer Lasermessung mit einer Geschwindigkeitsübertretung um 28 km/h gemessen. An der Kontrollörtlichkeit wären 60 km/h zulässig gewesen, die 22-Jährige wurde mit 88 km/h gemessen. Bei der folgenden Kontrolle gab sie glaubhaft an, keinerlei Dokumente mit sich zu führen und gab falsche Personalien einer real existierenden anderen Person an. Als diese, eine 28-Jährige, nun den Bußgeldbescheid erhielt, legte sie dagegen Einspruch ein und gab den entscheidenden Hinweis auf die 22-Jährige. Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die 22-Jährige zum Zeitpunkt der Lasermessung keine Fahrerlaubnis besaß und deswegen falsche Personalien bei der Kontrolle angegeben hatte. Die 22-Jährige räumte zudem drei weitere Fahrten ein, bei denen sie einen Pkw, ohne die erforderliche Fahrerlaubnis zu besitzen, führte.

Quelle: Polizeiinspektion Ansbach