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Altmühlsee: +++ Mit verbotenem Köder geangelt +++

Bei der Kontrolle eines 49-Jährigen Anglers aus Niedersachsen stellten Fischereiaufseher des Fischereiverbandes Mittelfranken fest, dass dieser Hundefutter als Köder verwendet hatte. Dies ist wegen der Inhaltsstoffe problematisch für das Gewässer und deshalb als Köder nicht erlaubt. Das Verwendungsverbot ist ausdrücklich im Erlaubnisschein vermerkt. Den Angler erwartet nun eine Anzeige wegen Fischwilderei.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen