Ansbach, 19.11.2020 – Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es und welche ist für mich die richtige? Diese Frage bewegt jeden, der die Diagnose Krebs bekommt. Patienten die sich unsicher sind, ob sie der Empfehlung ihres erstbehandelnden Arztes folgen sollen, haben jetzt die Möglichkeit, sich eine zweite Meinung im ANregiomed Klinikum Ansbach einzuholen.
„Gerade in komplexen Fällen kann es sinnvoll sein, dass Patienten eine zweite ärztliche Meinung von einem weiteren Fachexperten einholen können“, betont Prof. Dr. Thomas Meyer, Leiter des Onkologischen Zentrums am Klinikum Ansbach. Das von ihm mit Unterstützung seiner Stellvertreter Dr. Thomas Leimbach und Bianka Lechner geleitete Zentrum für Krebserkrankungen wurde kürzlich von der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) als Zweitmeinungszentrum anerkannt und zugelassen.
Voraussetzung für das Zweitmeinungszentrum sind die Krebszentren
„Voraussetzung für das Zweitmeinungszentrum sind die einzelnen Krebszentren unter dem Dach des Onkologischen Zentrums“, erläutert Prof. Meyer. Nachdem das Darmzentrum Westmittelfranken am Klinikum Ansbach bereits im vergangenen Jahr zum Zweitmeinungszentrum zertifiziert wurde, gilt diese Auszeichnung nun auch für das Brustkrebszentrum, das Gynäkologische Krebszentrum, das Prostatakrebszentrum (im Aufbau) sowie die Behandlungsschwerpunkte bösartiger Tumore des Verdauungsapparates und der hormonbildenden (endokrinen) Organe. Die Zentren müssen nachweisen, dass sie über das nötige Wissen, die Erfahrung und die erforderliche personelle und technische Ausstattung für die Behandlung von Krebspatienten verfügen.
Tumorboard ist Herzstück der Krebszentren
Die Zweitmeinungsfälle müssen wie alle anderen in einer Fachkonferenz, dem interdisziplinären Tumorboard, das das Kernstück jedes Krebszentrums ist, diskutiert werden. „Oft ist die Frage nach der richtigen Behandlung gar nicht so einfach oder eindeutig zu beantworten. Deshalb werden die Spezialisten der unterschiedlichen Fachrichtungen einbezogen, darunter Chirurgen, Onkologen, Internisten, Radiologen, Strahlentherapeuten, Nuklearmediziner aber auch der Pathologe. Neben den Leitlinien muss immer die individuelle Patientensituation berücksichtigt werden“, sagt Koordinatorin Bianka Lechner.
Einholen von Zweitmeinungen über Online-Portal
Für das Zweitmeinungsverfahren hat die DKG ein Pilotprojekt mit dem Unternehmen Health Care Management Online (HMO) AG gestartet. Dies wird ausschließlich über zertifizierte Zentren der Deutschen Krebsgesellschaft von den Krankenkassen finanziert. Betroffene können sich über das Internet im Zweitmeinungsportal (www.krebszweitmeinung.de) telefonisch oder über ein Kontaktformular anmelden. Daraufhin kontaktiert die HMO das Zweitmeinungszentrum, das vor Ort nach Fallbesprechung im Tumorboard eine Empfehlung erstellt. Diese wird danach dem Patienten über die HMO mitgeteilt. Eine persönliche Vorstellung im Onkologischen Zentrum für eine Zweitmeinung ist erst nach Kontaktaufnahme mit dem Internetportal möglich. Mit der Empfehlung aus dem Klinikum Ansbach können sich die Patienten wiederum an ihren aktuell behandelnden Arzt wenden, um das weitere Vorgehen mit ihm zu besprechen.
Quelle: ANregiomed