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Auf Buchfühlung: Buchhandlung Seyerlein stellt vor… Doktor Maus

Ansbach, 19.04.2020 – Seit den Ausgangsbeschränkungen aufgrund des Corona-Virus hat die Buchhandlung Seyerlein in Ansbach schnell Abhilfe geschaffen und ihren Kunden einen Lieferservice eingerichtet.

Telefonisch und online können so nun Bücher bestellt werden, die innerhalb der Stadt Ansbach auch kostenlos und persönlich ausgeliefert werden.

In diesem Sinne fanden wir es eine schöne Idee, einige gute Bücher Euch vorzustellen. So sind wir mit der Buchhandlung Seyerlein „Auf Buchfühlung“ gegangen… natürlich mit Abstand 😉


🏆 Und als keines Schmankerl gibt es heute eine Verlosung!!! 🏆

Was Ihr dafür tun müsst? Likes die Facebook-Seiten von Ansbacher und der Buchhandlung Seyerlein und verratet uns in den Kommentaren doch, welches der vorgestellten Bücher Euch am meisten interessiert. Auslosung ist am Dienstag, 21.04.2020 um 17 Uhr

Was Ihr gewinnen könnt? Natürlich Bücher 😉 wir verlosen gemeinsam mit der Buchhandlung Seyerlein dreimal einen 30 Euro Gutschein. Damit könnt Ihr Euch dann gleich Euren Favoriten holen.


Der Lesestoff heute:

Doktor Maus von Christa Kempter und Amélie Jackowski

Wunderbares Bilderbuch für Kinder ab 4 Jahren, dass die Angst vor dem Arztbesuch nehmen kann! Den ganzen Tag lang ist Doktor Maus für seine Patienten da. Seine Praxis erfreut sich großer Beliebtheit, nicht zuletzt wegen seiner unorthodoxen Behandlungsmethoden: Statt Medikamente zu verschreiben, vertraut der Mäusedoktor darauf, dass sich die Dinge schon von allein regeln. Und wirklich findet der Hund eine neue Freundin, und die Henne braucht sich nicht mehr zu fürchten. Herr Bär verhilft dem Kaninchen zu mehr Selbstvertrauen, im Gegenzug bringt es mehr Abwechslung in seinen Speiseplan. Und auch der kurzsichtigen Eule wird geholfen, denn sie kriegt vom Fuchs eine neue Brille geschenkt.

Mit Doktor Maus hat Christa Kempter einen unvergesslich kauzigen Charakter geschaffen, den Amélie Jackowski mit viel Humor und gleichzeitig liebevoll in Szene setzt. So vergnüglich war noch kein Arztbesuch!

Empfohlen von Monika Seyerlein


Teilnahmebedingungen an unserem Facebook-Gewinnspiel  – Rechtliche Hinweise

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist jeder, der die Facebook-Seite „Ansbacher“ und „Ansbacher Landkreis” und “Buchhandlung Seyerlein” sowie den Gewinnspielbeitrag bezüglich des „Auf Buchfühlung April 2020“ „liked“, also mit „Gefällt mir“ versieht und am 19.04.2020 noch die Facebook-Seite von „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie den Gewinnspiel-Beitrag mit „Gefällt mir“ versehen hat (da keine anderweitige Speicherung der Daten erfolgt, ist andernfalls keine Kontaktaufnahme mit dem Gewinner möglich).

Der Teilnehmer muss über einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland verfügen. Darüber hinaus bedürfen Minderjährige der Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an diesem Gewinnspiel, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

Mitarbeiter von Buchhandlung Seyerlein sind nicht teilnahmeberechtigt.

2. Beginn und Ende des Gewinnspiels

Das Gewinnspiel beginnt ab dem 18. April 2020 um 12 Uhr und endet am 21. April 2020 um 17.00 Uhr deutscher Zeit. Dies ist der Teilnahmeschluss.

3. Gegenstand des Gewinnspiels/Abholung/Foto – Urheberrecht

Gegenstand des Gewinnspiels ist eine Verlosung von dreimal 30 Euro Gutscheinen der Buchhandlung Seyerlein in Ansbach (in diesen Gewinnspielbedingungen auch „Auf Buchfühlung April 2020” genannt) und findet in Kooperation mit den Buchhandlung Seyerlein statt.

Ein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns besteht nicht.

Die Teilnahme ist kostenlos.

Der Gewinn wird mit per Post zugeschickt.

Die Teilnehmer willigt ein, dass ein Foto von ihm bei der Gewinnübergabe gemacht wird.

Der Teilnehmer willigt unwiderruflich und unbefristet ein, dass ohne Vergütung dieses Foto von ihm seitens Fränkischer im Internet, Homepage, Facebook, Printmedien und Mail-Newslettern veröffentlicht wird. Auch die Speicherung ist erlaubt.

4. Beginn der Verlosung

Die Verlosung unter allen Teilnehmern findet am 19. April 2020 um 12.00 Uhr statt. Der Gewinner wird nach dem Zufallsprinzip bestimmt. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer noch bis 21. April 2020 die Facebook-Seite „Ansbacher”, „Ansbacher Landkreis” sowie den entsprechenden Gewinnspiel-Beitrag „liked“, also mit „Gefällt mir“ versehen hat (da keine anderweitige Speicherung der Daten erfolgt, ist andernfalls keine Kontaktaufnahme mit dem Gewinner bzw. dessen Ermittlung möglich).

5. Kontaktierung des Gewinners per facebook

Fränkischer wird versuchen via PN den Gewinner per Facebook zu kontaktieren und auf jeden Fall den Namen des Gewinners auf Facebook veröffentlichen. Der Gewinner verpflichtet sich, innerhalb von 1 Kalendertagen zu melden und seine vollständige Adresse mitzuteilen. Andernfalls verfällt der Gewinn und Fränkischer ist berechtigt, den Gewinn nach billigem Ermessen anderweitig zu vergeben. Das Gleiche gilt, sofern der Gewinn nicht binnen von 5 Kalendertagen nach erfolgter Benachrichtigung des Gewinners abgeholt wird.

6. Veröffentlichung des Namens der Gewinner

Fränkischer hat das Recht, den Namen und Vornamen der Gewinner auf Facebook und der Internetseite www.fraenkischer.de zu veröffentlichen. Die Teilnehmer willigen in die Veröffentlichung ein. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur der Name und Vorname veröffentlicht wird.

7. Datenschutz

Fränkischer wird die Daten der Teilnehmer an diesem Gewinnspiel nicht separat speichern, sondern ausschließlich der Facebook-Seite entnehmen.

Soweit die Daten zwecks der Verlosung aus der Liste der Facebook-Fans der Facebook-Seite von „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” entnommen werden (und beispielsweise auf ein Papier für die Lostrommel geschrieben werden), werden diese Daten 5 Kalendertage nach der Verlosung gelöscht.

Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel erfolgt ausschließlich über die „Gefällt mir“-Schaltfläche auf der Facebook-Seite bei „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie des entsprechenden Gewinnspiel-Beitrags. Der Teilnehmer kann daher durch Drücken der „Gefällt mir nicht mehr“-Schaltfläche auf den jeweiligen Facebook-Seiten seine Teilnahme an dem Gewinnspiel jederzeit beenden.

Die Daten der Gewinner werden (nachdem diese den Gewinn durch Übermittlung der Anmeldedaten angenommen haben) darüber hinaus insoweit gespeichert, als dies für steuerliche Zwecke notwendig ist (Nachweis der Betriebsausgaben seitens Fränkischer gegenüber den zuständigen Finanzbehörden).

Der Gewinner/Teilnehmer hat jederzeit das Recht, Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erfahren.

Der Name und Vorname der Gewinner werden auf der Facebook-Seite „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis” sowie der Internetseite www.fraenkischer.de nach Übersendung der Anmeldedaten (und damit durch Annahme des Gewinns) durch diese veröffentlicht.

8. Veranstalter

Alleiniger Veranstalter dieses Gewinnspiels ist Text In The City, Martin-Luther-Platz 8, 91522 Ansbach, Inhaber der Homepage Fränkischer (www.fraenkischer.de) und der Facebook-Seiten „Ansbacher” und „Ansbacher Landkreis”.

Das vollständige Impressum von Fränkischer können Sie online einsehen.

9. Änderung und Anpassung des Gewinnspiels

Fränkischer behält sich das Recht vor, insbesondere in Fällen von Missbrauch die Teilnahmeregeln zu ändern, anzupassen oder das gesamte Gewinnspiel zu beenden, sofern dies notwendig erscheint. Auch können Teilnehmer, die falsche Angaben machen, unerlaubte Hilfsmittel etc. verwenden, jederzeit von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

10. Ausschluss des Rechtsweges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

11. Keine Verbindung zu Facebook/Haftungsfreistellung

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Jeder Teilnehmer stellt Facebook von jeglicher Haftung vollständig frei. Facebook ist nicht Ansprechpartner für dieses Gewinnspiel.

12. Anwendbares Recht

Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Teilnahme unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Teilnahmebedingungen als lückenhaft erweist.