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Feuchtwangen: +++ Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz und BtMG +++

Am Samstag, 28.03.2020 konnten im Bereich einer Tankstelle in der Schopflocher Straße insgesamt 5 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung festgestellt werden.

Zunächst konnten zwei offensichtlich alkoholisierte Personen im Alter von 19 und 22 Jahren an der Tankstelle festgestellt werden. Während der Kontrolle konnten sie keine triftigen Gründe nennen, welche ihren Aufenthalt an der Tankstelle gerechtfertigt hätten. Zudem wurde festgestellt, dass beide Personen bereits einige Tage zuvor ebenfalls aufgrund eines Verstoßes gegen die Aufenthaltsbeschränkung angezeigt wurden. Auf beide kommt nun eine erneute Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz zu.

Kurze Zeit später konnten auf dem Parkplatz an der gleichen Tankstelle drei weitere Personen angetroffen werden, die während der Kontrolle ebenfalls keine triftigen Gründe für ihren Aufenthalt an der Tankstelle nennen konnten. Die drei Personen erwartet nun ebenfalls ein Bußgeldverfahren wegen einer OWi nach dem Infektionsschutzgesetz.

Zudem konnten am Samstag kurz vor Mitternacht zwei Männer im Bereich der Hindenburgstraße festgestellt werden. Bei der Überprüfung der momentanen Ausgangsbeschränkung waren beide sichtlich nervös und drucksten herum. Einen triftigen Grund für ihre nächtliche Zusammenkunft konnten beide letztendlich nicht nennen. Bei einer Person konnten zudem noch eine geringe Menge Rauschgift aufgefunden werden. Neben dem Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz kommt somit noch ein Vergehen nach dem BtMG dazu.

Quelle: Polizeiinspektion Feuchtwangen