Urteil – Landgericht Ansbach: +++ Eine zweite Chance verdient +++
Bei einem Kaufvertrag hat der Verkäufer dem Käufer die gekaufte Sache frei von Mängeln zu übergeben. Hat die Sache dann doch einen Mangel, muss der Käufer dem Verkäufer aber zunächst einmal die Chance geben nachzubessern, z. B. die Sache zu…