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Zählerstände: Fristen einhalten und sparen

Die Stadtwerke Ansbach bitten ihre Kunden, die Zählerstände noch in diesem Jahr abzulesen, denn nur dann wird für den gesamten Jahresverbrauch die gesetzlich reduzierte Mehrwertsteuer berechnet. Bei einem unterjährigen Vertragsabschluss gilt die Steuersenkung rückwirkend bis zum Zeitpunkt des Lieferbeginns.

Nur wenn die Zählerstände für Strom, Gas und Wasser bis 31.12.2020 abgelesen und bis spätestens 08.01.2021 übermittelt werden, können Kunden der Stadtwerke im größtmöglichen Umfang von der Steuererleichterung profitieren – also 16 statt 19 Prozent beziehungsweise 5 anstatt 7 Prozent bei Wasser. Werden diese Fristen nicht eingehalten, ist der Energieversorger verpflichtet, die Mehrwertsteuer lediglich anteilig für die Energie- und Wasserlieferung in der zweiten Jahreshälfte zum reduzierten Steuersatz abzurechnen.

Eine Überlieferung der Daten ist online im Kunden-Portal unter www.stwan.de oder auch per Post möglich. Hierzu erhalten alle Kunden entsprechende Ablesekarten zugeschickt. Die ausgefüllten Karten können portofrei zurück an die Stadtwerke gesendet werden. Anfang des kommenden Jahres erhalten die Kunden dann die Verbrauchsabrechnung.

Quelle: Stadtwerke Ansbach