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Windsbach: +++ Urteil des Landgerichts Ansbach wegen schwerer Brandstiftung im Juni 2021 in Windsbach +++

Die Strafkammer des Landgerichts Ansbach hat mit rechtskräftigem Urteil vom 11.03.2022 die Unterbringung eines Beschuldigten wegen schwerer Brandstiftung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.

Nach einer zweitägigen Hauptverhandlung hat die Strafkammer unter Vorsitz des Vizepräsidenten des Landgerichts Klaus Körner die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen schwerer Brandstiftung im Zustand der Schuldunfähigkeit angeordnet.

Die Kammer ist aufgrund der durchgeführten Beweisaufnahme und des Geständnisses des Beschuldigten zu der Überzeugung gelangt, dass der psychisch erkrankte Beschuldigte im Juni 2021 in seinem ehemaligen Elternhaus in Windsbach in Selbstmordabsicht eine Bettdecke in seinem früheren Kinderzimmer anzündete, um das Haus in Brand zu setzen.

Der Beschuldigte gab an, er habe in den Armen eines Mädchens sterben wollen, welches ihm als Geist erschienen sei. Da der Brand bemerkt wurde, konnte der Beschuldigte aus dem Haus gerettet werden und blieb unverletzt. Das Haus wurde durch den Brand unbewohnbar. Aufgrund des psychiatrischen Gutachtens war die Kammer zudem davon überzeugt, dass der Beschuldigte wegen seiner psychischen
Erkrankung zur Tatzeit schuldunfähig war, er für die Allgemeinheit gefährlich ist und auch künftig mit schweren Straftaten zu rechnen sei. Es ordnete daher die Unterbrinung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Da die Staatsanwaltschaft und der Beschuldigte auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig

Quelle: Landgericht Ansbach

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