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Weißenburg: +++ Nachweis von Paramyxovirus bei Tauben +++

Weißenburg, 15.08.2019 – Im Stadtgebiet von Weißenburg wurde kürzlich ein Paramyxovirus, der Erreger der „Newcastle-Krankheit“ (auch atypische Geflügelpest genannt), bei verendeten Stadttauben nachgewiesen. Verwilderte Stadttauben fallen nicht unter die Definition „Geflügel“ der Geflügelpest-Verordnung. Ein Ausbruch der anzeigepflichtigen Tierseuche „Newcastle-Krankheit“ liegt somit in diesem Fall nicht vor.

Aufgrund dieser positiven Befunde bei einigen Stadttauben sowie in Anbetracht der fortbestehenden Gefahr einer möglichen Einschleppung dieser Viren in Hühnerbestände sieht sich die Abteilung Veterinärwesen des Landratsamtes dazu veranlasst, alle Halter von Hühnern und Truthühnern im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf ihre Verpflichtung zur Impfung ihres Geflügels gegen das Virus der NewcastleKrankheit hinzuweisen. Auch Hobby- und Kleinstbestände unterliegen dieser Impfplicht. Die Impfung ist dabei nach Vorgaben des Impfstoffherstellers durch einen Tierarzt durchzuführen.

Die Newcastle-Krankheit oder atypische Geflügelpest ist eine leichtübertragbare und verlustreiche Erkrankung bei Hühnern und Puten, die anzeigepflichtig ist. Die Übertragung des Erregers der atypischen Geflügelpest von Tier zu Tier erfolgt über die Atemluft, direkten Kontakt oder die Nahrungsaufnahme. Infizierte Tiere scheiden das Virus über Se- und Exkrete, einschließlich Eier aus. Eine indirekte Übertragung über Personen und Gegenstände ist auch möglich. Der Schweregrad der Erkrankung variiert und reicht von Verläufen ohne Symptome bis hin zu schweren extrem schnellen Krankheitsverläufen mit hoher Sterberate. Charakteristisch für eine schwere Erkrankung nach Infektion mit hochvirulenten Virusstämmen sind ein drastischer Rückgang der Legeleistung, hochgradige Apathie, bläulich verfärbte Kämme, Atemnot, Ödeme an Kopf- und Kehllappen und grüngelblicher Durchfall. Später sind auch Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur und Halsverdrehen zu beobachten.

Die Newcastle-Krankheit ist eine auf den Menschen übertragbare Infektion (Zoonose), gilt aber allgemein als ungefährlich für den Menschen. In seltenen Fällen kann der auf den Menschen übertragene Erreger APMV-1 zu Bindehautentzündungen führen.

Weitergehende Informationen rund um die Krankheit atypische Geflügelpest und die ND-Pflichtimpfung sind auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/ tierkrankheiten/virusinfektionen sowie auf der Homepage der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/ zu finden, die zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltung eine zwölfseitige Informationsbroschüre veröffentlicht hat.

Die Mitarbeiter der Abteilung Veterinärwesen des Landratsamtes WeißenburgGunzenhausen stehen für Fragen und weitere Informationen unter der Tel. 09141/902-272 oder per E-Mail Veterinaeramt.Lra@Landkreis-wug.de gerne zur Verfügung.

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