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Wassertrüdingen: +++ Verstoß gegen Bayer. Jagdgesetz +++

Wer nach einem Zusammenstoß mit einem Reh oder anderem Wild nicht unverzüglich die Polizei oder den zuständigen Jagdpächter verständigt und dadurch möglicherweise in Kauf nimmt, dass verletzte Tiere qualvoll verenden, kann wegen einer Ordnungswidrigkeit nach dem Bayer. Waldgesetz belangt werden.

Eine entsprechende Anzeige wurde jetzt gegen einen 30-Jährigen erstattet, der am Donnerstag, 18.11.2021 gegen 01:10 Uhr, auf der Staatsstraße 2221 mit seinem Pkw ein querendes Reh anfuhr. Das Reh lief nach dem Zusammenstoß weiter. Der 30-Jährige meldete den Unfall jedoch erst 10 Stunden später bei der Polizei.

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl