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Wassertrüdingen: +++ Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort +++
Am Dienstag, 8. Juli 2025, meldete sich gegen 21:00 Uhr ein Verkehrsteilnehmer bei der Polizei und berichtete von einem verunfallten Pkw auf der Kreisstraße AN 47 zwischen der „Röckinger Kreuzung“ und Fürnheim.
Die Einsatzkräfte überprüften die Örtlichkeit sofort und fanden das Fahrzeug im Straßengraben, mit dem Heck auf die Fahrbahn ragend. Das Auto zeigte deutliche Unfallspuren, unter anderem waren beide Frontairbags ausgelöst. Die möglichen Insassen waren verschwunden, der Fahrzeugschlüssel war abgezogen. Eine aufwendige Absuche der Umgebung sowie die Überprüfung der Halteranschrift blieben erfolglos.
Etwa sechs Stunden nach der Mitteilung des verunfallten Pkw meldete sich ein 48-Jähriger bei der Integrierten Leitstelle (ILS) und gab an, an einem Wildunfall auf der Kreisstraße AN 47 bei Fürnheim beteiligt gewesen zu sein. Er würde sich an der Unfallstelle befinden und wäre verletzt.
Abermals wurde die Unfallstelle überprüft und tatsächlich der Halter des bereits gegen 21:00 Uhr verunfallten Pkw angetroffen. Er wies eine Kopfplatzwunde auf und wurde durch den Rettungsdienst ins Krankenhaus Dinkelsbühl verbracht. Zum zwischenzeitlichen Verbleib konnte bzw. wollte der nunmehr leicht alkoholisierte Verkehrsteilnehmer keine Angaben machen. Am Pkw des 48-Jährigen entstand ein wirtschaftlicher Totalschaden in Höhe von ca. 5.000 Euro. Gegen ihn wurde in Absprache mit der Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl