Wasserschutzgebietsverordnung geht in eine neue Runde
Ansbach, 26. November 2024 – Die Wasserschutzgebietsverordnung Haslach-Matzmannsdorf geht in eine neue Runde. Das ist das Ergebnis einer umfassenden internen Prüfung des Landratsamtes Ansbach.
Nach deren Abschluss ist anzunehmen, dass die aktuelle Wasserschutzgebietsverordnung nicht den Anforderungen der neuen Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) entspricht. Der Schutz des Grundwassers wird dadurch nicht berührt.
Das Wasserschutzgebiet Haslach-Matzmannsdorf ist das größte im gesamten Landkreis Ansbach. Es dient der Fernwasserversorgung Franken als größtem Wasserversorger der Region und wurde im Jahr 2017 nach 18 Jahren Verfahrensdauer ausgewiesen. Im Verfahren waren rund 400 Einwendungen aus der Bevölkerung erhoben worden. Unter anderem die Gemeinden Burk, Dentlein, Dürrwangen und Langfurth hatten beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Normenkontrolle gestellt. In einem Grundsatzurteil beschäftigte sich der BayVGH im Jahr 2021 dann mit der Verhältnismäßigkeit bei der Bemessung von Schutzzonen. Die Richter urteilten, dass es das Maß des Erforderlichen überschreitet, wenn bei der Abgrenzung der Schutzgebiete komplette Grundstücke der engeren Schutzzone zugeschlagen werden, obwohl nur ein kleiner Teil davon darin liegt.
Daher hebt das Landratsamt Ansbach die aktuelle Verordnung nun selbst auf und leitet ein neues Schutzgebietsverfahren ein. Das hat zur Folge, dass nun für einen Übergangszeitraum die alte Wasserschutzgebietsverordnung von 1968 wieder gilt. Um den Schutz des Grundwassers sicherzustellen, kann das Landratsamt Ansbach auch Einzelfallentscheidungen treffen.
Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach