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+++ Warnung der Polizei vor neuer Betrugsmasche – s.g. Dreiecksbetrug +++

Beim Dreiecksbetrug sind drei Personen beteiligt. Der Verkäufer, der seriöse Online-Händler und der Verbraucher.

Der Verbraucher bestellt in guter Absicht bei einem Verkäufer, bei dem es sich in der Regel um einen Drittanbieter handelt, über ein Online-Portal und bezahlt an das Online-Portal den Preis der Bestellung. Das Online-Portal oder die Online-Handelsplattform zahlt nun an den unseriösen Verkäufer den Kaufpreis der Ware, sobald der Käuferschutz abgelaufen ist.

Der unseriöse Verkäufer bestellt nun bei einem seriösen Online-Händler auf den Namen des Käufers und lässt die Ware an den Verbraucher liefern, der vorerst zufrieden gestellt ist. In der Zustellung befindet allerdings eine weitere Rechnung des seriösen Online-Händlers, der kein Zahlung für die gelieferte Ware erhielt. Auch kann es zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Mahnung des serösen Online-Händlers oder einer Zahlungsaufforderung durch ein Inkasso-Büro kommen.

Das Geld, das der Verbraucher über das Online-Portal an den unseriösen Verkäufer bei der Bestellung bezahlt hat, ist in vielen Fällen weg.
Als Betroffener kann folgendes veranlasst werden:

Nach Erhalt des -Pakets sollten Kundinnen und Kunden umgehend den Käuferschutz der entsprechenden Verkaufsplattform kontaktieren. Dazu müssen sie den „Ich habe ein Problem“-Button auf der Plattform anklicken. Auch mit dem seriösen Online-Händler sollten Kunden Kontakt aufnehmen und die Ware zurückschicken. Außerdem sollte eine Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

Quelle: Polizeiinspektion Rothenburg