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+++ Walpurgisnacht +++

Nicht alle Hexen fliegen in der Walpurgisnacht auf ihrem Besen zum Blocksberg. Die Gunst der Stunde nutzen auch einige freche Wesen, um ihren Mitmenschen „Streiche“ zu spielen.

Brauchtum ja – Straftaten nein!

In der Nacht von 30. April auf 1. Mai findet die sogenannte Freinacht statt. Bei allem Verständnis für die Pflege des Brauchtums warnen wir jedoch davor, dass aus einer Gaudi eine Straftat werden kann. Bei  Gefährdung von Personen und Verkehr, Sachbeschädigungen und Randale – hört der Spaß definitiv auf!

Beschränkt Euch deswegen bitte auf harmlose Scherze und kleine Späße, bei denen weder Sachen beschädigt, noch Menschen gefährdet werden.


Eltern sollten ihren Nachwuchs darüber aufklären. Da auch hier gilt: Eltern haften für ihre Kinder!
Die „Freinacht“ hat nichts mit Straffreiheit zu tun. In dieser Nacht wird Vandalismus genauso zur Anzeige gebracht, wie sonst auch.