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Unterschwaningen: +++ Verstoß gegen das Tierschutzgesetz +++

Im Rahmen einer Kontrolle wurde festgestellt, dass ein Angler aus dem benachbarten Baden Württemberg seinen, noch lebenden Fang, einfach in einem Müllsack aufbewahrte. Da gefangene Fische entweder sofort getötet oder in einem ausreichend großen Kescher aufbewahrt werden dürfen, wurde der Mann zur Anzeige gebracht.

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl