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Treuchtlingen: +++ Wildunfall zu spät gemeldet +++

Gegen einen 53-jährigen Pkw-Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren nach dem Bayerischen Jagdgesetz eingeleitet, da er nach einem Verkehrsunfall mit einem Wildschwein diesen erst einen Tag später bei der Polizei gemeldet hatte. Das verendete Tier konnte dann vom zuständigen Jagdpächter aufgefunden werden.

In diesem Zusammenhang werden die Verkehrsteilnehmer darauf hingewiesen, dass nach dem Bayerischen Jagdgesetzt Wildunfälle unverzüglich bei der Polizei gemeldet werden müssen.

Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen