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Treuchtlingen: +++ Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz +++

Am Freitagnachmittag, 19.06.2020 betrat ein 33 Jahre alter Mann und seine 31-jährige Begleiterin einen Getränkemarkt in der Ansbacher Straße. Dabei trugen sie keinen Mundschutz. Das Verkaufspersonal forderte sie auf den Markt wieder zu verlassen. Dieser Aufforderung kamen sie nur widerwillig nach. Selbst nach Eintreffen der Polizei zeigten sie sich uneinsichtig. Der Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden.

Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen