Treuchtlingen: +++ Selbstjustizielle Maßnahme durchgeführt +++
Ein 28-Jähriger aus dem südbayerischen Raum vermietete an die 29-jährige Treuchtlingerin einen Kleintransporter auf unbestimmte Zeit. Nachdem die Geschädigte bereits zwei Monatsmieten bezahlt hatte, blieb sie für die letzten beiden Monate die Miete schuldig.
Der Mann begab sich daher auf die Suche nach seinem Fahrzeug nach Treuchtlingen und fand sein Fahrzeug geparkt vor. Daraufhin verständigte er die Polizei und erklärte hierbei, dass er im Vorfeld bereits einen Aufhebungsvertrag postalisch an die Mieterin seines Fahrzeuges versandt habe. Da diese jedoch zwischenzeitlich umgezogen war, hat sie diesen Vertrag nie erhalten. Das Fahrzeug wollte sie aufgrund des noch bestehenden Mietvertrages auch nicht sofort zurückgeben und versprach die ausstehenden Mietbeiträge zu begleichen, sobald ihr dies möglich ist.
Dem Vermieter wurde nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft erklärt, dass es sich in diesem
Fall lediglich um eine zivilrechtliche Forderungssache handelt und daher die Herausgabe des Fahrzeuges nicht sofort angeordnet werden kann. Ihm wurde auch mitgeteilt, dass er eigene selbstjustizielle Maßnahmen unterlassen solle.
Dennoch entfernte er in der Nacht vom 05.09.2021 zum 06.09.2021 die beiden Kennzeichen des Fahrzeuges. Daher wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Pfandkehr und Nötigung eingeleitet.
Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen