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Treuchtlingen: +++ Lkw-Fahrer musste nach Missachtung des Überholverbotes Sicherheitsleistung bezahlen +++

Ein 38-jähriger Lkw-Fahrer musste am Mittwoch, 02.12.2020, in den späten Abendstunden, eine Sicherheitsleistung vor der Weiterfahrt hinterlegen, da er mit seinem 40- Tonnen-Sattelzug auf der B 2 trotz bestehenden Verbotes einen anderen Lkw überholt hatte. Der Berufskraftfahrer hat keinen Wohnsitz in Deutschland.

Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen