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Treuchtlingen: +++ Kontrollen des gewerblichen Güterverkehrs +++

Bei Kontrollen des Schwerlastverkehrs wurden zwei Lkw- Fahrer beanstandet, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße 2 erheblich überschritten hatten. Entsprechende Sicherheitsleistungen wurden einbehalten.

Bei einem kontrollierten Fahrzeuggespann wurde festgestellt, dass das vorgeschriebene Kontrollgerät nicht verbaut war.

Knapp 30 Prozent Überladung ergab die Wiegung eines Kleintransporters. Hier wurde die Weiterfahrt untersagt, entsprechende Verfahren gegen den Fahrer <,sowie den Spediteur wurden eingeleitet.

Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen