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Treuchtlingen: +++ Anhänger zu schwer – Fahren ohne Fahrerlaubnis +++

Am Sonntag, 05.12.2021 gegen 15.15 Uhr, wurde auf der Bundesstraße 2 die 37-jährige Fahrerin eines Gespannes, bestehend aus einem Kleintransporter mit Anhänger, einer Kontrolle unterzogen.

Mit ihrer Fahrerlaubnis der Klasse B hätte die Fahrzeugführerin am Zugfahrzeug nur einen Anhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg mitführen dürfen. Da das zulässige Gesamtgewicht des Hängers deutlich höher war, wird gegen sie ein Verfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Quelle: Polizeiinspektion Treuchtlingen