Träger psychiatrischer Kliniken sehen sich in besonderer Verantwortung für Patientensicherheit

Positive Entwicklungen in Bezug auf die Stärkung der Patientensicherheit müssen verstetigt werden - BAG Psychiatrie fordert auf ihrer Frühjahrstagung 2025 eine bundeseinheitliche Erfassung von Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie

Ansbach, 13. Mai 2025 – Auf ihrer diesjährigen Frühjahrstagung im mittelfränkischen Ansbach beschäftigte sich die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie (BAG Psychiatrie) mit einem wichtigen Aspekt der Arbeit mit psychisch kranken Menschen: der Patientensicherheit.

Das Thema Patientensicherheit ist hoch komplex und hat viele Facetten. Es umfasst bauliche Konzepte, Schutzmaßnahmen, den Personaleinsatz, Konfliktmanagement usw. Auf der Tagung ging es indes um zwei andere Themen: die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) und das Management von Zwangsmaßnahmen.

Klinische Pharmazeuten erhöhen Sicherheit für Patienten und Behandler

Im fachlichen Austausch wurde deutlich, dass der Bereich Arzneimitteltherapiesicherheit einer weiteren Professionalisierung bedarf. Beispielhaft konnte gezeigt werden, dass dort, wo klinische Pharmazeuten an multiprofessionellen Visiten teilnehmen, Risikofaktoren wie Körpergewicht, Drogenkonsum, Nebenwirkung von anderen Patienten oder auch gestörte Verstoffwechselung von Wirkstoffen die Therapiesicherheit signifikant steigt. Auch Patienten selbst profitieren von diesen Maßnahmen nach eigenem Empfinden, weil Fehlmedikationen, Nebenwirkungen usw. sinken.  Die BAG regt daher an, den Einsatz von klinischen Pharmazeuten zu fördern und dazu auch eine entsprechende Refinanzierung zu etablieren. Derzeit müssen diese Spezialisten von den Kliniken auf freiwilliger Basis und vollständig unfinanziert eingesetzt werden.

Bundeseinheitliche Erfassung von Zwangsmaßnahmen dringend erforderlich

Beim Thema Zwangsmaßnahmen geht es im Kern darum, Maßnahmen zum Schutz einer psychisch kranken Person oder zum Schutz Dritter anzuwenden, wenn der Betroffene keine Einsicht zeigt, dass diese Maßnahmen erforderlich sind. Das können Fixierungen, Medikationen, das Anlegen von Schutzkleidung, aber auch ärztliche Behandlungen, die Unterbringung in einer psychiatrischen Einrichtung u.ä. sein. Der Rechtsrahmen dafür ist bewusst sehr restriktiv gehalten und es gibt zahlreiche Regelungen, die dafür sorgen sollen, dass kein Missbrauch erfolgt.

Allerdings ist es bislang nicht möglich, eine valide Übersicht über alle durchgeführten Zwangsmaßnahmen zu erhalten. Das liegt daran, dass es keine einheitliche Definition gibt und auch keine zentral gesteuerte Erfassung. Die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern sind vielfältig. So kann es sein, dass beispielsweise eine Fixierung nur dann als Zwangsmaßnahme zählt, wenn alle Extremitäten fixiert sind. Unterschiedliche Interpretationen gibt es auch bei der Dauer der Maßnahmen. Schon an diesen beiden Beispielen zeigt sich das Problem.

Die BAG fordert daher eine einheitliche Definition und einheitliche Kriterien für die Erfassung und das Monitoring dieser hoch sensiblen, mitunter aber erforderlichen Maßnahmen. Nur dann könne man einerseits Transparenz zu diesem Thema schaffen und andererseits eine Qualitätssicherung durchführen. Denn selbstverständlich sollten Zwangsmaßnahmen in der Behandlung die letzte Option sein, die gewählt werden muss. Wie aber soll man Auffälligkeiten oder Best Practices erkennen, wenn kein Monitoring erfolgt? Auch aus Sicht der Betroffenen und deren Angehöriger wäre die Schaffung von Transparenz wünschenswert.

Gerade in der jetzigen Phase des Voranschreitens der Gesundheitsgesetzgebung in der neu gebildeten Bundesregierung sollte dieses Thema zwingend definiert werden.

Die BAG Psychiatrie will diese Ansätze in der politischen Diskussion offensiv verfolgen.

 BAG Psychiatrie

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Fachkrankenhäuser (BAG Psychiatrie) ist bundesweit der größte Zusammenschluss zur Vertretung der Träger von Akutversorgungskliniken für psychische, psychosomatische und neuropsychiatrische Erkrankungen. Sie bildet das gesamte Trägerspektrum der Bundesrepublik Deutschland ab. Denn sie vertritt kommunale, freigemeinnützige, kirchliche, private und staatliche Träger.

Mit 65.000 Betten und tagesklinischen Plätzen repräsentiert sie rund zwei Drittel der gesamten stationären und teilstationären klinischen Versorgungskapazitäten für psychische, psychosomatische und neuropsychiatrische Erkrankungen von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Viele der in der BAG organisierten Träger betreiben forensisch-psychiatrische Betten. In den Kliniken für forensische Psychiatrie behandeln sie zurzeit 12.500 Maßregelvollzugspatient/-innen.

Fühjahrstagung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Fachkrankenhäuser (BAG Psychiatrie) hat sich bei ihrer 2025er Frühjahrstagung mit Aspekten der Patientensicherheit bei der Therapie psychisch kranker Menschen beschäftigt. Der Fokus lag auf der Arzneimitteltherapiesicherheit und einem einheitlichen Monitoring von Zwangsmaßnahmen.

Die Frühjahrstagung fand am 07. und 08. Mai 2025 in den Bezirkskliniken Mittelfranken in Ansbach statt.

Die Pharmazeutin Dr. Pamela Reißner von Vitos erläuterte klinische Maßnahmen zur Steigerung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Psychiatrischen Kliniken. Fotos: BAG – Heiko Leske