Traditionsfeuer rechtszeitig anmelden
Ansbach, 27. März 2025 – Ostern steht vor der Tür und zum Brauchtum dieses Festes gehören auch Osterfeuer. Die Stadt Ansbach weist daraufhin, dass alle sogenannten Traditionsfeuer, dazu gehören neben Osterfeuern, auch Johanni-, Mai- oder Sonnwendfeuer, bis spätestens eine Woche vor dem Abbrennen beim Ordnungsamt (E-Mail: ordnungsamt@ansbach.de) angezeigt werden müssen.
Zudem bietet die Stadt Ansbach in einem Merkblatt Hinweise an, die beim Abbrennen von Traditionsfeuern beachtet werden müssen, um schädliche Umwelteinwirkungen, Beeinträchtigungen von Anwohnern sowie der Tier- und Pflanzenwelt und Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung entgegenzuwirken. Hierzu zählen untern anderem die Art des Brennstoffs, der Abstand zu bebauten Gebieten oder der Zeitpunkt des Brennholzes. Außerdem weist die Stadt Ansbach an dieser Stelle darauf hin, dass das Abbrennen von Gehölzen im Garten nicht unter den Begriff der Traditionsfeuer fällt und daher nicht gestattet ist. Das Merkblatt und weitere Informationen sind auf der städtischen Homepage unter www.ansbach.de/Ordnungswesen zu finden.
Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach