Anzeige

Strom- und Gaspreise steigen an der Börse exponentiell. Stadtwerke Ansbach halten Strompreise stabil – Erdgaspreisanpassung erforderlich.

Die Großhandelspreise für Erdgas und Strom kennen seit einiger Zeit nur eine Richtung: steil nach oben. An den Börsen muss für Energie im Vergleich zum Vorjahr mittlerweile das Doppelte bis Dreifache des Vorjahrespreises bezahlt werden. Auch ein mittelfristig angelegter, konservativer Einkauf und umsichtiges Wirtschaften können die Kostenentwicklung für Energie nur bedingt auffangen.

Strompreise bleiben stabil: Sinkende EEG-Umlage sorgt für Ausgleich

Die Strompreise können zum 01.01.2022 stabil gehalten werden. Ursächlich hierfür ist vor allem die Reduzierung der EEG-Umlage und die mittelfristig angelegte konservative Beschaffungsstrategie der Stadtwerke Ansbach. Die EEG-Umlage sinkt zum 01.01.2022 von 6,5 Cent auf 3,723 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Eine Kompensation der Kostensteigerungen beim Strom ist hierdurch möglich.

Erdgaspreisanpassung erforderlich: Steigender CO2-Preis verstärkt die Kostenbelastung

Vor allem durch die exponentiell steigenden Erdgaspreise an der Börse ist eine Anpassung der Endverbraucherpreise erforderlich. Zusätzlich wirken sich neben der Preissteigerung an der Börse die steigende CO2-Abgabe und die höheren Netznutzungsentgelte für den Gastransport auf die Preisgestaltung aus. Auch bei der Beschaffung von Erdgas setzen die Stadtwerke Ansbach auf eine mittelfristige umsichtige Einkaufsstrategie. Trotzdem lassen sich die Entwicklungen des Marktes dadurch nicht auffangen. Deshalb wird beim Erdgas zum 01.01.2022 der Arbeitspreis um 1,30 Cent pro kWh netto (1,547 Cent brutto) angehoben.

Die Mehrkosten belaufen sich bei einem Musterverbrauch von 20.000 kWh, wie ihn in etwa ein Einfamilienhaus mit drei bis vier Personen aufweist, auf rund 26 Euro im Monat. Der Grundpreis bleibt bei allen Verträgen stabil Der Beschaffungsstrategie der Stadtwerke Ansbach ist es zu verdanken, dass der Preisanstieg beim Erdgas abgeschwächt werden kann und dass eine Preisanpassung beim Strom zunächst nicht erforderlich ist. Dementgegen zeigen sich bei Wettbewerbern, die bevorzugt kurzfristig beschaffen, dass diese in Schwierigkeiten geraten, da sie die Beschaffungspreise nicht mehr bei ihren Kunden erzielen können. Demzufolge ist es bereits zu Insolvenzen gekommen und Wettbewerber konnten ihre Kunden nicht mehr beliefern. Die Ansbacher Bürgerinnen und Bürger können sich auf eine zuverlässige Belieferung mit Energie durch die Stadtwerke Ansbach verlassen.

Quelle: Stadtwerke Ansbach GmbH