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Stadtwerke Ansbach informieren über Energiepreisbremsen

Ansbach, 24. Januar 2023 – Die Bundesregierung hat ein umfangreiches, mit Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Damit Energiekunden den Überblick behalten, haben die Stadtwerke Ansbach ausführliche Informationen zu den Energiepreisbremsen sowie zu der Soforthilfe für Gas und Wärme auf ihrer Homepage veröffentlicht.

Videos zu Energiepreisbremsen

Entlastungen sollen vor allem die beschlossenen Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme bringen, zu der die Stadtwerke Ansbach Erklärvideos auf ihrer Seite veröffentlich haben. Die Preisbremsen gelten ab März 2023 rückwirkend für die Monate Februar und Januar zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Eine Verlängerung bis 30. April 2024 hält sich die Bundesregierung offen.
Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis:

• für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde,
• für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde und
• für Strom 40 Cent pro Kilowattstunde.

Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde. Sparen lohnt sich mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Verbraucher erhalten nur für 80% Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlt man den Vertragspreis.
Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Ansbach brauchen sich um nichts zu kümmern. Wir werden die Preisbremsen bei den ab März geltenden Abschlägen berücksichtigen und alle Kunden rechtzeitig mit einem Schreiben darüber informieren, wie sich diese Entlastungen konkret auswirken. Für die Ende Februar geleisteten ersten Abschläge für Strom und Gas bzw. Wärme werden die Entlastungsbeträge mit dem Abschlag März gutgeschrieben.

Weitere Informationen zu den Energiepreisbremsen und zur Dezemberhilfe finden Sie unter www.stwan.de/entlastungspaket

Quelle: Pressemitteilung, Stadtwerke Ansbach GmbH

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