Sport- und Schützenvereine können noch bis 3. März 2025 die Vereinspauschale beantragen
Ansbach, 28. Januar 2025 – Die Sport- und Schützenvereine aus dem Stadtgebiet Ansbach können noch bis zum 3. März 2025 die Vereinspauschale beantragen.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports an Sportvereine in Form der Vereinspauschale.
Das Antragsformular für die Vereinspauschale finden die Verantwortlichen der Vereine auf der städtischen Homepage unter dem Suchbegriff „Sport“. Dort finden sie auch die „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des organisierten Sports“ sowie die Liste der anerkannten Trainer-/Übungsleiterlizenzen nach Sportförderrichtlinien.
Quelle: Pressemitteilung, Stadt Ansbach