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Soforthilfe- und Finanzhilfeaktion des Freistaats auch für Hochwassergeschädigte in der Stadt Ansbach

Ansbach, 23. Juli 2021 – Zur Unterstützung der Geschädigten in den von den vergangenen Starkregenfällen und dem nachfolgenden Hochwasser im Juli 2021 besonders stark betroffenen Gebieten hat das Staatsministerium der Finanzen und für Heimat eine „Finanzhilfe- und Soforthilfeaktion Juli 2021“ mit einem Finanzrahmen bis zu 50 Mio. Euro eingeleitet. Nach Mitteilung des Ministeriums wurde der örtliche Geltungsbereich nun auch auf das Stadtgebiet Ansbach ausgeweitet.

„Ich bin sehr dankbar, dass Ansbach von ähnlichen Szenarien wie die stark betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Südbayern verschont geblieben ist. Die Folgen des Hochwassers vom 9. Juli sind jedoch auch für die Betroffenen hier vor Ort nicht nur in geringem Maße zu spüren, sondern eine große Herausforderung. Ich begrüße daher die Entscheidung der Staatsregierung sehr, Ansbach in die Hilfsmaßnahmen des Freistaats miteinzubeziehen und somit Bürgerinnen und Bürger, die schwer vom Hochwasser getroffen worden sind, zu entlasten“, so Oberbürgermeister Thomas Deffner.

Für betroffene Privathaushalte stehen somit folgende Soforthilfen des Finanzministeriums zur Verfügung:

  • Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ in Höhe von bis zu 5.000 Euro je Haushalt gewährt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).
  • Soforthilfe „Ölschäden an Gebäuden“ in Höhe von bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude gewährt
    (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 %).

Weitere Informationen und die notwendigen Anträge sind auf der Homepage der Stadt Ansbach unter dem Suchbegriff Soforthilfe-Hochwasser zu finden.

Die Stadt Ansbach verweist ferner weiterhin auf die beiden Fonds „Bürger in Not“ und „Kinder in Not“ als städtische Hilfsfonds.
Einzahlungen können hier unter dem Stichwort „Hochwasser-Hilfe-Ansbach“ erfolgen.
Spendenkonto: Sparkasse Ansbach, IBAN DE65 7655 0000 0000 2035 05.
Die Stadt Ansbach stellt eine Spendenbestätigung ab Überweisungen in Höhe von 200 Euro aus.
Bis zu diesem Betrag reicht der Überweisungsbeleg/Kontoauszug als Nachweis. Personen, die bereits eine Einzahlung über diesen Betrag getätigt haben und eine Spendenbestätigung möchten, wenden sich bitte an die Stadtkämmerei unter Tel. 0981 51-333 oder per E-Mail.

Quelle: Stadt Ansbach