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Schul-Begleitung und Kindergarten-Begleitung

Alle Kinder haben dieselben Rechte und Bedürfnisse – das gilt auch für Kinder mit Behinderung. So heißt es auch in unserem Grund-Gesetz: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.

Damit Kinder mit Behinderung mit anderen Kindern in den Kindergarten oder die Schule gehen können, gibt es Hilfe: den Schul-Begleiter. Das bedeutet, dass eine Begleit-Person dorthin mitgeht. Die Schul-Begleitung hilft den Kindern, damit sie gut zurecht kommen. So können die Schüler ohne Probleme am Unterricht teilnehmen.

Schul-Begleiter werden dringend gebraucht. Als Schul-Begleitung können Fach-Kräfte und Quer-Einsteiger arbeiten.

3 Prozent aller Behinderungen sind angeboren. 1 Prozent entsteht durch Unfälle. 89 Prozent der Behinderungen treten durch Krankheiten auf.

Menschen mit Behinderungen haben keine „besonderen Bedürfnisse“. Sie haben dieselben Bedürfnisse wie alle Menschen.

Die Zeichnung durften wir mit Erlaubnis des Cartoon-Zeichners Phil Hubbe verwenden. Er ist selbst seit vielen Jahren an Multipler-Sklerose (MS) erkrankt. Er hat seine Behinderung zum Mittel-Punkt seiner Arbeiten gemacht. Mehr von ihm finden Sie im Internet: https://www.hubbe-cartoons.de

Sie wollen mehr über diesen interessanten Beruf wissen? Hier können Sie sich informieren:
www.menschenuntermenschen.de
www.bezirk-mittelfranken.de

Text: Adam Kreysa

Bild: Phil Hubbe