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Schülerinnen und Schüler von Testpflicht befreit

Ansbach, 27. August 2021 – Wenn die 3G-Regel in Kraft tritt, sind Schülerinnen und Schüler in Bayern auch in den Ferien von einer Testpflicht befreit. Darauf weist das für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach zuständige Gesundheitsamt Ansbach hin. Das bedeutet konkret, dass sich Schülerinnen oder Schüler nicht zusätzlich testen lassen müssen, wenn sie in den Ferien beispielsweise mit ihren Eltern in Innenbereiche von Schwimmbädern oder Restaurants wollen. Angesichts der allgemeinen Schulpflicht in Deutschland (Vollzeitschulpflicht neun Jahre) kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass Kinder im Grundschulalter automatisch von der Testpflicht befreit sind. Damit genügt nach Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege ein amtlicher Ausweis. Ältere Schüler können beispielsweise ihren Schülerausweis oder eine Schülerdauerkarte für den ÖPNV als Nachweis vorlegen, so das Ministerium weiter. Kinder unter sechs Jahren sind auch bei der 3G-Regel ohnehin von der Testpflicht befreit.

Quelle: Landratsamt Ansbach