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Schopfloch: +++ Tierschutzgesetz +++

Im Rahmen des Streifendienstes fiel einer Polizeistreife am 01.08.2017, gegen 08.30 Uhr, in Schopfloch eine nicht den Vorschriften entsprechende Kettenhaltung eines Hundes auf. Dem 50-jährigen Hundehalter erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, nach dem Tierschutzgesetz, welche in der Regel mit einem Bußgeld geahndet wird.

Quelle: Polizeiinspektion Dinkelsbühl

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