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Schöffenwahl 2018: Bewerber gesucht

Für die Schöffenwahl 2018 sucht die Stadt Ansbach Bewerberinnen und Bewerber. Für Ansbach werden insgesamt 28 Frauen und Männer gesucht, die dem beim Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss zur Wahl als Schöffe vorgeschlagen werden. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Ansbach wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat anhängig ist. Ebenfalls ausgeschlossen sind hauptamtlich in der oder für die Justiz Tätige, zum Beispiel Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer oder Strafvollzugsbedienstete, sowie Religionsdiener.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen bewerben sich bis zum 15. März 2018 bei der Stadt Ansbach, Bürgeramt, Nürnberger Str. 32, 91522 Ansbach. Bewerbungsformulare und weitere Informationen sind direkt beim Bürgeramt, auf der städtischen Homepage oder bei www.schoeffenwahl.de erhältlich.

Die Liste der 28 Wahlvorschläge der Stadt Ansbach wird vom Stadtrat beschlossen.

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