Anzeige

Schnelldorf: +++ Fahrt trotz Fahrverbot +++

Für eine 51-jährige Frau aus dem Alb-Donau-Kreis im benachbarten Baden-Württemberg hat ein Abstandsverstoß auf der Bundesautobahn A 7 Anfang August dieses Jahres nun strafrechtliche Konsequenzen.

Beamte der Verkehrspolizei Ansbach hatten sie mit ihrem Pkw gefilmt, weil der gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug weniger als drei Zehntel des halben Tachowertes betragen hat und deshalb ein Bußgeldverfahren gegen die Fahrerin eingeleitet.

Nun hat sich herausgestellt, dass es die Frau mit den Verkehrsvorschriften wohl allgemein nicht so genau nimmt. Denn zum Zeitpunkt der Abstandsunterschreitung bestand gegen sie ein rechtskräftiges Fahrverbot wegen einer erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung. Gegen die 51-Jährige wird nun wegen Fahrens trotz Fahrverbot ermittelt.

Quelle: Verkehrspolizeiinspektion Ansbach