Schlungenhof: +++ Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz gedrosseltem Pkw +++

Am 18. November 2025 gegen 22:30 Uhr fiel der Polizeistreife Gunzenhausen im Ortsteil Schlungenhof ein fahrender Klein-Pkw mit Versicherungskennzeichen und zudem mit den sogenannten 25 km/h-Aufkleber gekennzeichnet. Bei der Nachfahrt dieses Sonderfahrzeuges stellten die Beamten weiter fest, dass dieses Fahrzeug trotz Toleranzabzuges mit mindestens 40 km/h fuhr.

Bei der anschließenden Kontrolle konnte der Fahrer nur eine Fahrerlaubnis der Klasse L vorzeigen, welche nur für forst- und landwirtschaftliche Fahrzeuge und Zwecke gültig ist. Da der 51-jährige Deutsche weder eine forst- oder landwirtschaftliche Tätigkeit begründete, leiteten den Polizeibeamten ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ein. Durch die zuständige Staatsanwaltschaft wird zudem geprüft, ob ein unabhängiger Gutachter ein Geschwindigkeitsgutachten erstellt.

Quelle: Polizeiinspektion Gunzenhausen