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Sachsen b. Ansbach: +++ Schwerer Verkehrsunfall bei Sachsen +++
Am 15. August 2026, gegen 16:00 Uhr, kam es auf der Staatstraße 2223 zwischen Sachsen bei Ansbach und Alberndorf zu einem schweren Verkehrsunfall zwischen einem 43-jährigen Krad-Fahrer und einem 28-jährigen Autofahrer.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand stellt sich der Unfallhergang wie folgt dar. Aufgrund eines langsamer beschleunigenden Camper-Busses bildete sich auf der Strecke in Fahrtrichtung Ansbach eine „Fahrzeugschlange“ hinter dem Camper. Bei dem Fahrzeug an zweiter Position der „Schlange“ handelte es sich um den oben genannten Pkw-Fahrer, welcher aufgrund der überschaubaren Fahrtstrecke mit seinem BMW zum Überholvorgang ansetzen und hierfür auf die Gegenspur ausscheren wollte. Der Fahrer des Kraftrades, ebenfalls der Marke BMW, welcher sich mehrere Positionen hinter dem Pkw BMW befand, setzte jedoch in etwa zeitgleich zum Überholvorgang an und befand sich zu diesem Zeitpunkt aufgrund der besseren Beschleunigung bereits auf Höhe des Pkws. Hierbei kam es zum Zusammenstoß zwischen dem Kraftrad und dem Pkw, in dessen Folge beide Fahrzeugführer die Kontrolle über ihre Fahrzeuge verloren und nach links von der Fahrbahn abkamen.
Der Kradfahrer kam hierbei auf dem angrenzenden Fuß-/Radweg zum Liegen, während der Pkw-Fahrer
erst im dortigen Maisfeld zum Stehen kam. Der Pkw-Fahrer konnte sich selbstständig aus seinem Pkw befreien und leistete dem Kradfahrer umgehend Erste-Hilfe. Unterstützung bekam er hierbei von einer Besatzung des Technischen Hilfswerkes, welche sich auf der gleichen Strecke auf dem Nachhauseweg eines durchgeführten Ferienlagers befand.
Nach Versorgung durch die Rettungssanitäter bzw. die zwischenzeitlich mit einem Helikopter gelandeten Notarztbesatzung wurde der Kradfahrer durch diese in ein Klinikum nach Nürnberg geflogen. Der Kradfahrer erlitt durch den Zusammenstoß zwar schwere Verletzungen, jedoch bestand keine Lebensgefahr. Der Pkw-Fahrer wurde mit leichten Verletzungen ebenfalls in ein Klinikum verbracht, konnte
dieses aber wenig später bereits wieder verlassen. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde ein Gutachter vor Ort mit der Aufklärung des genauen Unfallhergangs beauftragt. Für die Dauer der Unfallaufnahme war die Staatstraße für etwa 1,5 Stunden gesperrt. An beiden Fahrzeugen entstand ein Totalschaden.
Quelle: Polizeiinspektion Ansbach