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Rothenburg: +++ Gewinnabschöpfungsverfahren +++

Im Laufe der vergangenen Woche wurden bei Schwerverkehrskontrollen von geschulten Beamten der PI Rothenburg mehrere, augenscheinlich überladene Lkw und Sattelzüge zur Verwiegung gelotst.

War die Überladung nach Toleranzabzug nicht übermäßig, erhielten die verantwortlichen Fahrer bzw. Verantwortlichen eine Bußgeldanzeige.

Zwei Wiegungen von 40-Tonnen-Lastzügen waren jedoch so gravierend (Überladungen von 17 und 21 %), dass es zu Gewinnabschöpfungsverfahren kommt. Dabei wird errechnet, welchen Gewinn das Unternehmen betreffend dieser Fahrt hätte, der dann vom Transportunternehmen eingefordert wird. Das kann deutlich im vierstelligen Bereich liegen.

Quelle: Polizeiinspektion Rothenburg