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Radverkehrsversuch startet in Neuendettelsau

Neuendettelsau, 2. Juni 2026 – Das Landratsamt Ansbach wird gemeinsam mit der Gemeinde Neuendettelsau sowie weiteren Akteuren ab dem 1. Juni 2026 einen Verkehrsversuch durchführen. Das Projekt wurde nun von den Beteiligten vor Ort vorgestellt.

Im Mittelpunkt steht die Markierung von Schutzstreifen auf Fahrbahnen mit begrenzter Breite. Bürgermeister Christoph Schmoll betonte: „Ziel ist es, die Sichtbarkeit des Radverkehrs im Straßenraum zu erhöhen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit insgesamt zu verbessern.“ Die Markierungsarbeiten sind inzwischen durch das Staatliche Bauamt Ansbach weitestgehend abgeschlossen. Die neuen Schutzstreifen wurden entlang der Heilsbronner Straße, der Hauptstraße, der Bahnhofstraße sowie der Schlauersbacher Straße in Neuendettelsau aufgebracht, sodass der Verkehrsversuch planmäßig starten kann.

Anlass dazu gibt die bestehende Struktur in vielen Ortsdurchfahrten des Landkreises Ansbach. Nach aktuellen Regelwerken ist es dort oft nicht möglich, Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs durchzuführen. In der Folge werden Radfahrende nicht selten auf für den Radverkehr freigegebenen Gehwegen geführt. Diese gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer führt jedoch wiederholt zu Konflikten. Insbesondere in unübersichtlichen Bereichen wie Grundstückszufahrten oder Engstellen kommt es dabei zu kritischen Situationen. Der Verkehrsversuch setzt hier an, indem der Radverkehr stärker auf die Fahrbahn verlagert und dort durch Schutzstreifen sichtbar gemacht wird. Für den Verkehrsversuch bedeutet dies die Markierung eines Schutzstreifens von 1,50 Metern Breite auf der genannten Strecke.

Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass für klassische Schutzstreifen in der Regel eine ausreichend breite Fahrbahn – die sogenannte Kernfahrbahn – verbleibt. In vielen Ortsdurchfahrten im Landkreis sind diese Voraussetzungen jedoch nicht gegeben. Der Verkehrsversuch soll daher aufzeigen, ob und in welcher Form sich entsprechende Markierungen auch unter beengten Platzverhältnissen sinnvoll einsetzen lassen. Zugleich wird erwartet, dass die optische Einengung der Fahrbahn zu einer natürlichen Reduzierung der gefahrenen Geschwindigkeiten beiträgt. Für Autofahrerinnen und Autofahrer bedeutet dies, dass bei Gegenverkehr der Schutzstreifen mitbenutzt werden darf. Dabei ist jedoch stets besondere Rücksicht auf Radfahrende zu nehmen. Beim Überholen gilt weiterhin der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts.

Die Maßnahme wird neben dem Landratsamt Ansbach und der Gemeinde Neuendettelsau durch das Staatliche Bauamt Ansbach, die Polizei sowie die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm begleitet. Der Verkehrsversuch ist auf ein Jahr angelegt und wird während dieser Zeit intensiv beobachtet. Dabei wird unter anderem analysiert, wie sich das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden verändert, wie sich die Sicherheitslage entwickelt und wie die neuen Markierungen angenommen werden. Im Zuge dieses Versuches kommt es daher immer wieder auch zu Befragungen durch Studierende der Hochschule. „Die gewonnenen Erkenntnisse sollen dazu beitragen, künftige Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis fundiert weiterzuentwickeln und gegebenenfalls auch auf andere Kommunen zu übertragen“, führte Landrat Marco Meier aus. Ziel bleibt eine sichere, zeitgemäße und nachhaltige Mobilität für alle Verkehrsteilnehmenden.

Die Aktion wird unterstützt durch die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Bayern (AGFK Bayern) sowie den Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC), Kreisverband Ansbach.

Weitere Informationen sind unter www.landkreis-ansbach.de/Verkehrsversuch zu finden.

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach