Ansbach, 5. Januar 2026 – Immer mehr Menschen in Ansbach steigen auch bei frostigen Temperaturen aufs Rad – kein Wunder, denn Radfahren macht Spaß, hält fit und vertreibt den Winterblues. Wenn das Tageslicht fehlt und der Körper auf Sparflamme läuft, bringt Radfahren den Kreislauf und das Immunsystem in Schwung. Mit diesen fünf Tipps vom ADFC-Kreisverband Ansbach kommen Radfahrende sicher und gut gelaunt durch die frostigen Monate.
„Damit Radfahren auch in der kalten Jahreszeit sicher möglich ist und als attraktive Fortbewegungsart wahrgenommen wird, braucht es geräumte Radwege – auf dem Weg in die Arbeit, zur Schule oder zum Einkaufen,“ sagt Martin Berberich, Vorstandsmitglied des ADFC-Ansbach. „Doch Kälte, vereiste Strecken oder Schneefall sind besondere Herausforderungen, auf die man sich aber gut vorbereiten kann. So geht ganzjährige Fahrradförderung in der Kommune und so klappt auch das Winterradeln.“
Mit diesen fünf Tipps vom ADFC ist jeder und jede gewappnet, auch im Winter sicher und mit Freude unterwegs zu sein.
- Vorausschauend, mit reduziertem Tempo und mit genügend Abstand zu anderen Verkehrsteilnehmern und parkenden Fahrzeugen fahren – so hat man mehr Zeit, zu reagieren. Es hilft, Gefahren zu erkennen und Stürze zu vermeiden. Besondere Vorsicht ist bei nassen Bodenmarkierungen, Kanaldeckeln, Holzbrücken sowie Kopfsteinpflaster geboten.
- Einen längeren Bremsweg einkalkulieren und frühzeitig und vorsichtig abbremsen, vor allem mit der Hinterradbremse, denn das Blockieren des Vorderrades führt schnell zu Stürzen. Auf Glatteis möglichst ohne Bremsen ausrollen. Vorausschauend vor der Kurve und nicht in der Kurve abbremsen und generell nicht abrupt bremsen.
- Etwas Luft aus den Reifen lassen, das erhöht die Auflagefläche und die Bodenhaftung. Sattel bei Bedarf tiefer stellen, so ist man schneller mit den Füßen am Boden.
- Helles, gutes Licht ist Pflicht. Licht schon bei Dämmerung einschalten. Lichtkegel auf den Boden und nicht zu hoch ausrichten, sonst besteht Blendgefahr. Helle Kleidung und Reflektorbänder erhöhen die Sichtbarkeit.
- Wenn benutzungspflichtige Radwege nicht geräumt und damit unbefahrbar sind, darf man auf die Fahrbahn ausweichen.
Winterdienst besonders wichtig für Radwege
Winterliches Radfahren macht Spaß – wenn Radwege geräumt sind. Die Räumpflicht gilt für Radwege an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen, z.B. Durchgangsstraßen, Brücken, abschüssige Wege und dort, wo es schnell vereist. Denn vereiste, zugeschneite oder durch Matsch und Laub rutschige Wege sind für Radfahrerinnen und Radfahrer besonders gefährlich. Hier sind die Kommunen in der Pflicht, Wege für den Radverkehr zu räumen.
Quelle: Pressemitteilung, ADFC-Kreisverband Ansbach