Preisbremsen für Energie: Umsetzung der Entlastung ab März 2023
Ansbach, 17. Februar 2023 – Aufgrund zahlreicher Nachfragen weisen die Stadtwerke Ansbach darauf hin, dass die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme erst ab März 2023 rückwirkend zum 1. Januar 2023 zunächst bis zum 31. Dezember 2023 gelten. Die Abschlagszahlung für den Monat Februar 2023 erfolgt somit wie in der Jahresrechnung für das Jahr 2022 ausgewiesen.
Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt:
Für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für Haushaltskunden sowie kleinere Unternehmen beträgt dieser Referenzpreis 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas, 9,5 Cent pro Kilowattstunde für Fernwärme und 40 Cent pro Kilowattstunde für Strom. Für jede Kilowattstunde, die über 80% des prognostizierten Jahresverbrauches liegt, muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden. Zwei Videos, die die Stadtwerke Ansbach auf ihrer Homepage veröffentlicht haben, erklären die genaue Berechnung anschaulich. Informationen zu den Energiepreisbremsen und zur Dezemberhilfe finden Sie unter www.stwan.de/entlastungspaket.
Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben werden die Preisbremsen ab März 2023 umgesetzt und wirken sich entsprechend auf die Abschlagszahlungen aus. Die Entlastung für den Monat Februar wird nachträglich im Abschlag März berücksichtigt, d.h. es werden zwei monatliche Entlastungsbeträge (Februar und März) in Abzug gebracht. Ab April 2023 kommt der monatliche Entlastungsbetrag zum Tragen. Alle Kunden werden rechtzeitig mit einem Schreiben, das einen aktualisierten Abschlagsplan enthält, darüber informiert, wie sich die Entlastungen konkret für sie auswirken.
Noch ein Hinweis: Die Stadtwerke Ansbach ziehen jährlich elf Abschläge ein. Der erste Abschlag wird Ende Februar fällig. Alle weiteren Abschläge werden ebenfalls jeweils zum Monatsende fällig.
Quelle: Pressemitteilung, Stadtwerke Ansbach