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Planmäßige Wiederholungsbefragung des Zensus 2022 beginnt

Ansbach, 27. September 2022 – Auch das Landratsamt Ansbach führte im aktuellen Jahr den EU-weiten Zensus 2022 durch, ebenso bekannt als Volkszählung. Nun startet planmäßig die Wiederholungsbefragung. Sie dient der Qualitätssicherung der Ergebnisse beim Zensus, es werden knapp 0,7 Prozent der bereits erstmals befragten Haushalte erneut angesprochen. Die Angaben aus der Wiederholungsbefragung werden mit den vorher gemachten Angaben abgeglichen. Auf diese Weise wird geprüft, ob alle Auskunftspflichtigen an den zufällig ausgewählten Anschriften erfasst wurden. Die Wiederholungsbefragung kann somit potenzielle Messfehler der vorherigen Befragungen aufdecken. Bei der Wiederholungsbefragung werden lediglich Namen und Vornamen sowie Geschlechter, Geburtsdaten, Hauptwohnsitz und weitere Wohnsitze erfragt.

Die sogenannten Erhebungsbeauftragten kündigen den Befragungstermin den ausgewählten Haushalten schriftlich an. Zum Befragungstermin weisen sich die Erhebungsbeauftragten mit einem Ausweis für Erhebungsbeauftragte in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis, z. B. Personalausweis oder Reisepass, aus und führen ein kurzes persönliches Interview durch. Bei der Wiederholungsbefragung besteht ebenfalls gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht ist nicht durch die bereits erfolgte Auskunft in der ersten Befragung erfüllt.

Für die Wiederholungsbefragung ist nun, anders als bei der Hauptbefragung, nicht mehr das Landratsamt Ansbach, sondern das Bayerische Landesamt für Statistik, Sachgebiet 44 „Zensus“, Gründlacherstr. 260 in 90765 Fürth zuständig. Telefonisch ist dies unter 0911 21552-87200 zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung, Landratsamt Ansbach

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