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Öffentlichkeitsfahndung wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung und Verbreitung von Kinderpornographie

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle und das Bundeskriminalamt fahnden gemeinsam nach einem unbekannten Tatverdächtigen

Datum:26. März 2018 – Ausgabejahr:2018

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das Bundeskriminalamt fahnden gemeinsam nach einem unbekannten Tatverdächtigen, der im Verdacht steht, jedenfalls zwei Kinder mehrfach schwer sexuell missbraucht, Bild- und Videoaufnahmen des Kindesmissbrauchs hergestellt und diese in der Folgezeit über das Internet verbreitet zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt gehen davon aus, dass die Tathandlungen in Deutschland stattgefunden haben.

Der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und dem Bundeskriminalamt liegen über 3800 Bild- und Videodateien vor, die den schweren sexuellen Missbrauch von zwei Kindern durch den unbekannten Tatverdächtigen in mindestens 12 Fällen zeigen. Bei den Opfern handelt es sich um zwei Jungen im Alter von etwa 7 und 10 Jahren. Die Bild- und Videoaufnahmen sind vermutlich seit Oktober 2014 gefertigt worden und sind im Dezember 2017 auf einer kinderpornographischen Plattform im sogenannten Darknet veröffentlicht worden.

Von dem unbekannten Tatverdächtigen liegen einzelne Bildaufnahmen vor. Sämtliche bisherige Ermittlungsmaßnahmen haben nicht zur Identifizierung des Tatverdächtigen, der Opfer oder des Tatorts geführt. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Gießen hat eine Öffentlichkeitsfahndung nach dem Tatverdächtigen angeordnet.

Die Generalstaatsanwaltschaft und das Bundeskriminalamt fragen:

Wer kann Angaben zu dem Tatverdächtigen und dessen derzeitigem Aufenthaltsort machen?
Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?
Weitere Lichtbilder des Tatverdächtigen sowie der Tatörtlichkeiten können über den folgenden Link abgerufen werden: www.bka.de/oeffentlichkeitsfahndung3
Hinweise können in begründeten Fällen vertraulich behandelt werden.

Hinweise bitte an das:
Bundeskriminalamt Wiesbaden
Tel. 0611/55 – 18444
E-Mail: fahndung@bka.bund.de
oder an jede andere Polizeidienststelle

 

Unbekannter Tatverdächtiger wegen Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern gesucht

Unbekannte Person

Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main fahndet derzeit gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt nach einem unbekannten, zum Tatzeitpunkt circa 40 bis 45-jährigen Mann, der des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Herstellung von kinderpornografischen Schriften verdächtig ist.

Detailinformationen zur Fahndung

Personalien

  • Geschlecht: männlich
  • Alter: 40-45 Jahre
  • Äußere Erscheinung:
  • normale Statur
  • Haare hellbraun/dunkelblond, Glatzenansatz, ausgeprägte Geheimratsecken, sehr kurz
  • vermutlich braune Augen
  • oval längliche Gesichtsform, kaum Bartwuchs
  • kleiner Leberfleck auf dem linken Nasenflügel, kleine Narbe auf der linken Wange

 

Weitere Informationen zu dieser Fahndung

Zeit: seit Oktober 2014

Der unbekannte Täter ist verdächtig, seit Oktober 2014 einen ca. 10-jährigen Jungen und einen ca. 7-jährigen Jungen in mehreren Fällen (schwer) sexuell missbraucht und die davon erstellten Bild- und Videodateien im Internet verbreitet zu haben.

Es ist nicht auszuschließen, dass sowohl vor als auch nach diesem Zeitraum durch den abgebildeten Täter diese und weitere Opfer missbraucht worden sind und/oder noch missbraucht werden.

Nachdem die bisherigen Ermittlungen nicht zur Identifizierung eines Tatverdächtigen geführt haben, wurde auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main durch das zuständige Amtsgericht ein Beschluss zur Öffentlichkeitsfahndung erlassen, um mit Hilfe der Öffentlichkeit den bisher unbekannten Tatverdächtigen zu ermitteln, sowie die möglicherweise fortgesetzten und anhaltenden Missbrauchstaten aufzuklären.

Wer kann Angaben zum Täter und dessen derzeitigem Aufenthaltsort machen?

Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise – insbesondere hinsichtlich der abgebildeten Tatörtlichkeiten – geben?

Hinweise können in begründeten Fällen vertraulich behandelt werden.

Aus Verhältnismäßigkeitsgründen wird verzichtet, Bilder der Opfer zu veröffentlichen. Einzelnen Zeugen könnten diese zur Verifizierung eines konkreten Verdachts vorgelegt werden.