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Neustadt: +++ Internetbetrug – Bezahlte Ware nicht erhalten +++

Spätestens seit Coronabeginn und damit einhergehenden Geschäftsschließungen mehren sich bei der Polizei Neustadt die Anzeigen wegen Warenbetrug. Über renommierte Plattformen wie beispielsweise ebay werden Waren angeboten, die nach Bezahlung zum Ärger der Käufer nicht geliefert werden.

So war es aktuell auch im Fall einer 48-Jährigen im Landkreis lebenden Frau, die für 450 Euro ein Smartphone erstanden und bezahlt, jedoch niemals erhalten hatte.

Zum Schutz vor derartigen Straftaten rät die Polizei, bei der Bezahlung den gegen im Regelfall einen
geringfügigen Aufpreis angebotenen Versicherungsschutz der Zahlungsdienstleister in Anspruch zu
nehmen. Dadurch hat der Kunde die Möglichkeit, sein Geld notfalls zurück zu erhalten.
Auf die
Bezahlung ohne Absicherung sollte nur bei einem bekannten Empfänger zurückgegriffen werden.
Darüber hinaus bieten zwischenzeitlich auch Verkaufsplattformen treuhänderische Überweisungen an.
So erhalten der Verkäufer gesichert das Geld und der Käufer die Ware.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass in Betrugsfällen oftmals Bankkonten im Ausland benutzt werden. In welchem Land sich das Empfängerkonto befindet, verraten die ersten beiden Buchstaben der IBAN. Bei bestehenden Zweifeln besteht die Möglichkeit, den Verkäufer im Internet zu recherchieren. Betrüger sind in der Vergangenheit bereits oftmals aufgefallen.

Quelle: Polizeiinspektion Neustadt/Aisch